Traum-Uhr. Traum-Schmuckstück. Weltweit versichert!
Haben Sie sich schon einmal gefragt, wenn etwas passieren sollte: Bin ich versichert? Ist mein neues Traumstück auch versichert?
Die Antwort lautet Rüschenbeck Protect.
Ab dem 13.11.2025 ist jede bei uns gekaufte Uhr und jedes bei uns gekaufte Schmuckstück durch Rüschenbeck Protect für Sie versichert – weltweit! Und das ohne einen Euro mehr für Sie.
Rüschenbeck PROTECT
Versicherungsschutz zum Rechnungspreis für zwei volle Jahre ab Kaufdatum u. a. bei Einbruchdiebstahl, Raub, Brand, Blitzschlag, Explosion
- Einzelwert je Schmuckstück oder Uhr bis 75.000 Euro
- Gesamtwert aller bei uns gekaufter Schmuckstücke und Uhren bis 300.000 Euro
- Die Kosten für den Versicherungsschutz übernehmen wir
- Gültig in Deutschland und Österreich, sowie für kurzfristige Reisen und Aufenthalte bis zu drei Monaten weltweit
Häufig gestellte Fragen: Allgemein
Was ist Rüschenbeck PROTECT?
Rüschenbeck PROTECT ist ein für unsere Kunden kostenloser Versicherungsschutz für Uhren und Schmuckstücke. Über Rüschenbeck PROTECT stellen wir Ihnen für zwei Jahre einen freiwilligen Versicherungsschutz für bei uns gekaufte Produkte zur Verfügung. Dieser Versicherungsschutz gilt sofort ab Kauf mit Aushändigung des Versicherungszertifikats und ist eine besondere Serviceleistung für Sie.
Muss ich hierfür einen Versicherungsvertrag abschließen?
Nein, der Versicherungsvertrag besteht zwischen uns und dem Versicherer. Als versicherter Kunde erhalten Sie aus diesem Vertrag aber ein Recht auf Leistungen, wenn es zu einem versicherten Schadenfall kommt.
Wie kann ich von Rüschenbeck PROTECT profitieren?
Wenn Sie bei uns eine Uhr oder Schmuck erwerben, können Sie vom Versicherungsschutz durch Rüschenbeck PROTECT profitieren. Ihr ständiger Wohnsitz ist entweder in Deutschland oder in Österreich. Bei einem versicherbaren Kauf erhalten Sie von uns ein auf Sie ausgestelltes Versicherungszertifikat. Es dokumentiert Ihren Anspruch auf Versicherungsleistungen.
Welche Kosten entstehen für für mich?
Für den Versicherungsschutz müssen Sie weder ein Entgelt noch Versicherungsbeiträge zahlen. Den Versicherungsbeitrag übernehmen wir für Sie. Ihnen entstehen somit keine Kosten.
Welche Uhren und Schmuckstücke sind durch Rüschenbeck PROTECT abgesichert?
- neue und gebrauchte Uhren (Armband- und Taschenuhren) und Schmuckstücke (einschließlich gefasster Juwelen).
- mit einem Brutto-Rechnungspreis je Einzelstück bis 75.000 Euro, insgesamt maximal bis 300.000 Euro; je Schadenfall gilt daher ein Stückmaximum von 75.000 Euro und eine Gesamt-Entschädigungsgrenze von 300.000 Euro
- die bei der Juwelier Rüschenbeck KG gekauft wurden und
- für die Ihnen beim Verkauf ein Versicherungszertifikat ausgestellt wurde
Wo und wann schützt Rüschenbeck PROTECT?
- Je nach Ihrem ständigen Wohnsitz - entweder in Deutschland oder Österreich - und von dort aus für bis zu dreimonatigen Reisen und Aufenthalten kalenderjährlich weltweit
- Während des bestimmungsgemäßen Tragens der versicherten Sache
- Bei Mitführung im persönlichen Gewahrsam - Schmucksachen in hierfür geeigneten Behältnissen
- Bei Aufbewahrung zu Hause
- Auf Reisen bei Aufbewahrung im Zimmersafe oder im gesicherten Depot z. B. im Hotel gegen Übergabequittung
- Auf dem Transportweg, wenn Sie selbst transportieren und das Transportmittel einen Unfall erleidet
Welche Gefahren sind versichert?
- Raub, Einbruchdiebstahl und Vandalismus nach einem Einbruch im Fall des versuchten Einbruchdiebstahls
- Brand, Blitzschlag und Explosion
- plötzliche Einwirkung von Rauch, Leitungswasser, Sturm oder Hagel
- Anprall oder Absturz eines Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung
- Transportmittelunfall, bei Transporten durch Sie
Was ist nicht versichert?
- Nicht versichert ist Verlieren, (Trick-)Diebstahl und sonstiger Diebstahl, Abhandenkommen, Abnutzung, Be- u. Verarbeitung, sowie innere Beschädigungen von Uhren & Schmuckstücken
- Nicht versichert ist der Transport durch Transportdienstleister oder Paketdienste
- Nicht versichert sind Uhren und Schmuckstücke mit einem Brutto-Rechnungspreis je Einzelstück von mehr als 75.000 Euro
Wie lange gilt der Versicherungsschutz durch Rüschenbeck PROTECT?
- Mit Aushändigung des Versicherungszertifikats genießen Sie für volle zwei Jahre unentgeltlich Versicherungsschutz.
- Die Versicherung endet vorzeitig bei Wegzug, wenn Sie in Deutschland oder Österreich keinen ständigen Wohnsitz mehr unterhalten.
Gibt es bei Rüschenbeck PROTECT generelle Begrenzungen des Versicherungsschutzes?
Die Versicherung ist der Höhe nach begrenzt, insbesondere für den Fall, dass mehrere versicherte Sachen von einem Schaden betroffen sind. Die maximale Entschädigungshöhe ist abhängig von der Art der Aufbewahrung.
Grundsätzlich gilt:
- Die generelle Entschädigung ist wertabhängig und auf die Versicherungssumme, maximal 75.000 Euro je versicherter Sache, begrenzt.
- Die Gesamtentschädigung pro Kunde ist bei mehreren Zertifikaten auf maximal 300.000 Euro begrenzt.
Daneben gibt es verschlussbezogene Höchstentschädigungsgrenzen. Sie belaufen sich:
- Bei offener Aufbewahrung ohne besonderen Verschluss auf 25.000 Euro.
- Bei Aufbewahrung im befestigten, mehrwandigen oder eingemauerten Möbeleinsatztresor auf 50.000 Euro.
- Bei Aufbewahrung im mehrwandigen Stahlschrank (Mindestgewicht 200 KG, mindestens Sicherheitsstufe B oder VdS-Grad/Euro-Norm I oder höher) auf 75.000 Euro, jedoch erhöht bei mehreren versicherten Sachen auf insgesamt maximal 300.000 Euro.
Was muss ich bei häuslicher Aufbewahrung zu Hause beachten?
Bewahren Sie Ihre Wertsachen stets so auf, dass die verschlussbezogenen Höchstentschädigungsgrenzen nicht überschritten werden.
Was muss ich beim Zurücklassen im Hotel bzw. meiner Beherbergungsstätte beachten?
Bei Aufbewahrung auf Reisen besteht nur Versicherungsschutz, sofern Ihre Uhr oder Ihr Schmuckstück im verschlossenen Zimmersafe oder bei Depotaufbewahrung z. B. im Hotel gegen Übergabequittung untergebracht ist.
Was passiert, wenn ich eine Uhr oder ein Schmuckstück verkaufe?
Der Versicherungsschutz geht nicht auf einen Erwerber über und erlischt mit der Veräußerung.
Was passiert, wenn ich eine Uhr oder ein Schmuckstück verschenke?
Bei einer Schenkung an Ehepartner oder Lebenspartner oder innerhalb der Familie bis zum 2. Grad (Kinder, Eltern, Großeltern, Geschwister) bleibt der Versicherungsschutz bis zum Ablauf bestehen. Das Versicherungszertifikat muss im Schadenfall vorgelegt werden.
Häufig gestellte Fragen: Schaden
Was mache ich im Schadenfall?
Bitte melden Sie einen Schaden unverzüglich per E-Mail oder telefonisch bei Ihrer Juwelier Rüschenbeck KG an.
E-Mail: protect@rueschenbeck.com
Telefon: +49 (0) 231 91 53 00
Welche Informationen werden im Schadenfall sofort benötigt?
- Was ist passiert (Einbruchdiebstahl, Raub, Feuer, etc.)?
- Welche Uhr bzw. welches Schmuckstück welches Versicherungszertifikates sind vom Schaden betroffen?
- Wurde die Polizei/Feuerwehr alarmiert? Wenn nein, bitte unverzüglich verständigen! Bei Schäden durch strafbare Handlungen wie Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub müssen Sie unverzüglich die Polizei informieren!
Welche weiteren Verpflichtungen habe ich im Schadenfall?
Sie sind verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen.
Werden weitere Unterlagen im Schadenfall benötigt?
- Überlassung einer Kopie des bei Kauf erhaltenen Versicherungszertifikates, auf besondere Anforderung Vorlage des Originals
- Überlassung einer Kopie der polizeilichen Meldung bzw. Anzeige
- Bei Beschädigung Fotos der beschädigten Uhr oder des beschädigten Schmuckstücks
Was ist bei Totalverlust der Uhr oder des Schmuckstücks im Schadenfall zu tun?
Bitte reichen Sie uns die o.g. Unterlagen - sofern vorhanden auch Fotos der betroffenen Sachen - ein.
Was ist zu tun, wenn die Uhr oder das Schmuckstück im Schadenfall lediglich beschädigt wurde?
Bitte reichen Sie uns die Uhr oder das Schmuckstück mit den o.g. Unterlagen ein, wir prüfen gerne eine Reparatur.
Weitere Vorgehensweise im Schadenfall
Nach der Schadenmeldung wird der Versicherer oder dessen Beauftragter Kontakt mit Ihnen aufnehmen. Befolgen Sie pflichtgemäß dessen Weisungen, um die Schadenregulierung zu unterstützen und nicht zu verzögern.

